Preise

Meine Arbeitsweise & Honorarberechnung

Um ohne Zeitdruck arbeiten zu können nehme ich mir pro Termin mindestens eine Stunde Zeit.

Ich bemesse mein Honorar nach dem "ortsüblichen, durchschnittlichen Stundensatz für Heilpraktiker*innen". Es ist mir nicht möglich pauschale Aussagen darüber zu treffen, da sich das genaue Honorar stets erst nach der Anamnese, der Untersuchung, aus dem Grad der Erkrankungen und dem therapeutischen und auch zeitlichen Aufwand benennen lässt.

Melden Sie sich gerne bei mir für individuelle Anfragen!

 

Bitte beachten Sie, dass die kostenfreie Terminabsage nur bei Absage über 24 Stunden vorher möglich ist. Da ich den Termin kurzfristiger nicht mehr problemlos vergeben kann, muss ich Ihnen bei Nichterscheinen oder Absagen weniger als 24 Stunden vorher den Termin in Rechnung stellen.

 

Infos zur Rechnungsstellung

Privatpatient*innen mit Heilpraktikerzusatzversicherungen erhalten eine Rechnung nach GeBüH zur Einreichung bei der Versicherung.

Patient*innen, die die Kosten komplett selbst tragen müssen, erhalten eine vereinfachte Rechnung für Selbstzahler*innen.

Diese kann steuerlich geltend gemacht werden.

 Eventuelle Laborkosten kommen jeweils gesondert hinzu. Die Rechnung erhalten Sie dabei von den Laboren selbst.

 Selbstverständlich besprechen wir vorab gemeinsam, welche Laborwerte benötigt werden und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

 

Infos zur Abrechenbarkeit durch Versicherungen

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Leistung von Heilpraktikern.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen leider meist keine Kosten. Es handelt sich also in der Regel um eine Privatleistung. Es gibt jedoch Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen miteinschließen und bei denen Sie die Heilpraktikerrechnung einreichen können. Je nach Vertragsbedingungen bzw. Tarifen können bis zu 100% des Honorars erstattet werden. Es empfiehlt sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeit der angestrebten Therapie nachzuforschen.

Die Rechnungen werden nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) bzw. dem Hufelandverzeichnis erstellt.

Da aus kartellrechtlichen Gründen nach 1985 etablierte Therapieformen wie z.B. Osteopathie, Cranio-Sacral-Therapie, Colon-Hydro-Therapie u.a. bisher noch keinen Eingang in die GebüH gefunden haben, werden in solchen Fällen analoge Gebührenziffern, die der gewählten Therapieform oder deren Wertigkeit ähnlich sind, angegeben.

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Gebührenerstattung
Eine Information zur Gebührenerstattung bei den Krankenversicherungen
Info Gebührenerstattung.pdf
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