Die homöopathische Erstanamnese (ca. 1,5 – 2 Std.) einschließlich Ausarbeitung und homöopathischer Repertorisation (Mittelfindung) wird aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes mit 420 €
berechnet. Die Fallauswertungen der Erst- und auch der Folgeanamnesen werden stets gemeinsam von mir und meiner Praxiskollegin HP Atita Hammes besprochen und individuell abgestimmt.
Jede Form der homöopathischen Weiterbehandlung wird entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Therapeutische Gespräche sowie unterschiedliche manuelle und energetische Behandlungen auf der Liege
je nach Zeit 90 € pro Stunde
Systemische Aufstellungsarbeit nach atmaWORKS®
je nach Zeit 120 € pro Stunde
Bitte beachten Sie, dass die kostenfreie Terminabsage nur bei Absage über 24 Stunden vorher möglich ist. Bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen weniger als 24 Stunden vor Termin, muss ich Ihnen den Termin aus organisatorischen Gründen regulär in Rechnung stellen
Privatpatient*innen mit Heilpraktikerzusatzversicherungen erhalten eine Rechnung nach GeBüH zur Einreichung bei der Versicherung.
Patient*innen, die die Kosten komplett selbst tragen müssen, erhalten eine vereinfachte Rechnung für Selbstzahler*innen.
Diese kann steuerlich geltend gemacht werden.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Leistung von Heilpraktikern.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen leider meist keine Kosten. Es handelt sich also in der Regel um eine Privatleistung. Es gibt jedoch Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen miteinschließen und bei denen Sie die Heilpraktikerrechnung einreichen können. Je nach Vertragsbedingungen bzw. Tarifen können bis zu 100% des Honorars erstattet werden. Es empfiehlt sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeit der angestrebten Therapie nachzuforschen.
Die Rechnungen werden nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) bzw. dem Hufelandverzeichnis erstellt.
Da aus kartellrechtlichen Gründen nach 1985 etablierte Therapieformen wie z.B. Osteopathie, Cranio-Sacral-Therapie, Colon-Hydro-Therapie u.a. bisher noch keinen Eingang in die GebüH gefunden haben, werden in solchen Fällen analoge Gebührenziffern, die der gewählten Therapieform oder deren Wertigkeit ähnlich sind, angegeben.